Mit einem Moped, Mofa, Roller oder E-Scooter sind Sie flexibel mobil und genießen absolute Freiheit. Doch bei allem Fahrspaß ist auch Ihre Sicherheit nicht zu vernachlässigen. Der richtige Versicherungsschutz ist genauso unverzichtbar wie ein Schutzhelm. So sind Sie im Falle eines Unfalls optimal abgesichert.
Um in Deutschland mit Ihrem Kleinfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung durch ein Versicherungskennzeichen (Moped-, Mofa-, Rollerkennzeichen) bzw. eine Versicherungsplakette (Segway-, E-Scooter-Kennzeichen) verpflichtend. Beantragen Sie diese jetzt ab 39,90 Euro* schnell und einfach online und Sie erhalten sie innerhalb weniger Tage bequem per Post nach Hause.
*Beispiel: Ihr Einmal-Beitrag vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 für Moped, Mofa und Roller, Versicherungsnehmer und Fahrer über 23 Jahre; E-Scooter-Versicherung ab 42,90 Euro jährlich.
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtend für die Moped-Zulassung. Die Teilkaskoversicherung ist zwar optional, aber auch durchaus empfehlenswert. Unser Tipp: Kombinieren Sie beides, um umfassenden Schutz gegen Diebstahl, Brand, Naturgewalten und andere Schäden zu genießen.
Übrigens: Schließen Sie die Versicherung später in der Moped- und E-Scooter-Saison ab, zahlen Sie lediglich für den entsprechenden Zeitraum der Nutzung!
Haftpflicht | Haftpflicht mit Teilkasko (Unsere Empfehlung) |
|
---|---|---|
Schäden Ihres Unfallgegners | 100 Mio. Euro / 15 Mio. Euro pro Person |
100 Mio. Euro / 15 Mio. Euro pro Person |
Brand, Explosion, Diebstahl | – | |
Elementarschäden | – | |
Schäden aus Unfällen mit Tieren | – | |
Kurzschlüsse in der Verkabelung | – | 1.500 Euro |
Glasbruch | – |
Im Rahmen der E-Scooter-, Moped-, Mofa- bzw. Rollerversicherung können Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen nach § 52 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. eine Versicherungsplakette nach § 56 FZV führen müssen, versichert werden.
Versicherungskennzeichen
Versicherungsplakette
** Vierrädrige Fahrzeuge sind im Online-Rechner nicht enthalten. Bitte wenden Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater.
Mopeds bis 50 ccm zählen zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Sie müssen also nicht wie beim Auto persönlich zur Zulassungsstelle. Sie entscheiden sich einfach für den für Sie passenden Versicherungstarif und schließen diesen in wenigen Schritten online ab.
Das neue Versicherungskennzeichen bzw. die neue Versicherungsplakette wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt.
Zusätzlich zu Ihren persönlichen Daten machen Sie dann noch Angaben zu gewissen Fahrzeugdaten aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), zum Beispiel:
Wir bieten Ihnen ein Moped-, Mofa- oder Rollerkennzeichen schon ab günstigen 39,90 Euro* jährlich und ein E-Scooterkennzeichen ab 42,90 Euro* jährlich.
Sie haben auch die Option, zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Mit dieser können Sie Ihr Fahrzeug gegen weitere Gefahren absichern.
Verursachen Sie einen Unfall, dann haften Sie gegenüber Dritten für den angerichteten Schaden. Vor allem Personenschäden können schnell sehr teuer werden.
Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schadenersatzforderungen.
Die Teilkasko greift auch dann, wenn Sie nicht unterwegs sind. Unter anderem sind die folgenden Schäden durch die Versicherung abgedeckt:
Wenn Sie zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abschließen, ist Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl versichert.
Das Versicherungsjahr für Mopeds, Roller, Mofas, E-Bikes oder E-Scooter und Segways (nach Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) startet jedes Jahr am 1. März. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Versicherungsschutz beginnen, das muss er aber nicht. Wenn Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette erst später im Verkehrsjahr bestellen, sind Ihre Versicherung und das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette immer bis Ende Februar des folgenden oder gleichen Jahres – je nach Vertragsbeginn – gültig. Sie bezahlen dann nur einen anteiligen Beitrag.
Haben Sie Ihr Fahrzeug versichert, darf es jeder fahren, der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und zum angegebenen Fahrerkreis (Fahreralter) gehört.
Das Verkehrsjahr für Mopeds, E-Scooter und Co beginnt immer am 1. März und endet am 28. oder in einem Schaltjahr am 29. Februar des nächsten Jahres. Wer sein Kennzeichen später holt, zahlt nicht drauf: Wenn Sie Ihr Mopedkennzeichen beispielsweise erst ab Juni brauchen, bezahlen Sie nur einen anteiligen Beitrag.
Nein, eine Mopedversicherung verlängert sich nicht. Wir sprechen hier von einer „Verfallspolice“. Das liegt vor allem daran, dass die Mopedversicherung an das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette geknüpft ist. Deshalb müssen Sie jedes Verkehrsjahr aufs Neue eine Mopedversicherung abschließen und Ihr neues Kennzeichen bzw. Ihre neue Plakette an Moped und Co. anbringen.
Die Farbe der Kennzeichen/Plaketten wechselt jährlich immer zum 1. März und gilt bis Ende Februar des Folgejahres, damit die Polizei schneller sieht, ob Ihr Fahrzeug auch wirklich mit dem aktuellen Versicherungsschutz fährt. Es gelten die Schriftfarben in der Reihenfolge von Blau (ab 1. März 2024), Grün (ab 1. März 2025) und danach Schwarz (ab 1. März 2026) usw.
Jede technische Änderung am Fahrzeug, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Zahlreiche Mofas fahren mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als zugelassen; in der Regel wurden die Fahrzeuge dafür unerlaubt „getuned“ bzw. „frisiert“. Durch diese technischen Kniffe erreichen Mofas Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 80 km/h – und das trotz ihres vergleichsweise kleinen Hubraums.
Entscheidet man sich für ein solches „Aufmotzen“ seines Fahrzeugs, gilt es versicherungstechnisch einige Dinge zu beachten. Fährt ein Mofa nach dem Tuning schneller als 25 km/h, erlischt der Versicherungsschutz zwar nicht direkt, allerdings können Sie als Versicherungsnehmer vom Versicherer in Regress genommen werden: Im Anschluss an die Schadensregulierung infolge eines Unfalls kann es also sein, dass man Geld von Ihnen zurückfordert.
Da durch die Geschwindigkeitserhöhung beim Frisieren auch die Unfallgefahr zunimmt, kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer dann auch kündigen.
Werden Sie mit einem „frisierten“ Mofa beim zu schnellen Fahren erwischt, entzieht man Ihnen die Betriebserlaubnis und die Versicherungspapiere.
Wollen Sie die Betriebserlaubnis zurückerhalten, dann müssen Sie beim Prüfdienst nachweisen, dass Ihr Mofa wieder gedrosselt wurde. Das sollten Sie bei Ihrer Mofaversicherung beachten.