Bei allen Unfällen, die nicht in der Arbeit, Schule oder Uni, im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin passieren, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Hier sichert nur die private Unfallversicherung ab. Rentner, Hausfrauen wie Hausmänner und Selbstständige sind nicht gesetzlich unfallversichert.
Im Privatleben ist Ihr Risiko für Unfälle viel größer als bei der täglichen Arbeit. Das zeigt auch die Statistik: Im Schnitt passieren 70 Prozent der Unfälle in Deutschland in der Freizeit. Gut, dass die private Unfallversicherung weltweit, rund um die Uhr und in allen Lebensbereichen Versicherungsschutz bietet.
Die private Unfallversicherung leistet bei dauernder Beeinträchtigung und schützt damit eigene Werte wie Immobilien oder das angesparte Vermögen. Außerdem ermöglicht sie etwa, das Haus umzubauen oder das Auto nachzurüsten. Sie hilft so die eigene Lebensqualität zu erhalten. Deshalb ist eine private Unfallversicherung für jeden Menschen wichtig.
UnfallSchutz Vario mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)
Die Vorsorge im Doppelpack: Sie haben vollen Unfallversicherungsschutz und erhalten am Ende der Vertragslaufzeit die vereinbarten Beiträge garantiert zurück – plus Überschüsse. Dank der Geld-zurück-Garantie gilt dies unabhängig davon, ob Sie Versicherungsleistungen erhalten haben oder nicht.
Kinder-Invaliditäts-Zusatzversorgung (KIZ)
Die private Absicherung für Ihren Nachwuchs: Die KIZ zahlt nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit. Sie sorgt für den Lebensunterhalt des Kindes und schließt die Lücke zur Sozialversicherung. Die vereinbarte Rente erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung von 50.
Sofortleistung: Sie erhalten eine einmalige Zahlung bei einem Oberschenkelhalsbruch und bestimmten unfallbedingten Verletzungen zwischen 100 Euro und maximal 20.000 Euro. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr liegt die Grenze bei 5.000 Euro.
Krankenhaus-Tagegeld: Sie erhalten bis zu 100 Euro pro Tag bei unfallbedingtem stationären Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation nach einem Unfall – höchstens 5 Jahre lang.
Leistung bei Unfalltod: Die Versicherung zahlt die vereinbarte Leistung bis 500.000 Euro an die bezugsberechtigten Personen – auch bei Verschollenheit.
Unfall-Tagegeld: Sie erhalten bis zu 25 Euro pro Tag ab dem 8. oder 43. Tag (je nach gewähltem Tarif) bei Arbeitsunfähigkeit wegen eines Unfalls – höchstens 1 Jahr lang.